Gesetze / Landesrecht Hessen / 60-44

§ 3

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 31 · Stand: 12.05.2023

Die Verordnung zur Auflösung und Errichtung von Außenstellen des Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagements vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 676)¹) wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 60-43

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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