Gesetze / Landesrecht Hessen / 60-44
§ 3
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 31 · Stand: 12.05.2023
Die Verordnung zur Auflösung und Errichtung von Außenstellen des Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagements vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 676)¹) wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 60-43
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.