Gesetze / Landesrecht Hessen / BergZAV
BergZAV§ 6
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 7 · Stand: 06.11.2013
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.