Gesetze / Landesrecht Hessen / 514-9
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Heizkostenzuschussgesetz (Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 25, vom 13.07.2022, verkündet am 21.07.2022 · Stand: 30.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 19.12.2022
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.05.2032 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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13.07.2022 Verkündung
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Heizkostenzuschussgesetz (Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung)
GVBl. 2022 Nr. 25, S. 414
verkündet am: 21.07.2022
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19.12.2022 Änderung
Verordnung zur Änderung der Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung
GVBl. 2022 Nr. 45, S. 794 (Artikel 1)
in Kraft: 30.12.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.