Gesetze / Landesrecht Hessen / HEVV
HEVV§ 5
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 2 · Stand: 21.05.2022
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.