Gesetze / Landesrecht Hessen / LHO
LHONEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 112 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 12 · Stand: 20.11.2025
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.