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LHO

NEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 110²) Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 12 · Stand: 20.11.2025

Die Hessische Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1999 (GVBl. I S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338), wird aufgehoben.

²) Hebt auf FFN 43-25

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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