Gesetze / Landesrecht Hessen / LHO
LHONEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 110²) Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 12 · Stand: 20.11.2025
Die Hessische Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1999 (GVBl. I S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338), wird aufgehoben.
²) Hebt auf FFN 43-25
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.