Gesetze / Landesrecht Hessen / 40-28

Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (Finanzämterzuständigkeitsverordnung – FÄZustV)

GVBl. 2019 Nr. 18, Verkündung vom 16.09.2019 · Stand: 13.07.2026

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Wie wir Landesrecht aus den amtlichen Verkündungsblättern aufbauen und was wir dabei kennzeichnen, steht unter Wie wir Landesrecht aus amtlichen Quellen rekonstruieren.