Gesetze / Landesrecht Hessen / HLPG
HLPGERSTER TEIL
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 02.08.2023
Das Gesetz enthält Regelungen, die das Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), ergänzen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.