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HAGThUG

§ 1 Anwendungsbereich

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 16 · Stand: 18.09.2025

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.

Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Therapieunterbringung aufgrund des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305), geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425).

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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