Gesetze / Landesrecht Hessen / 350-106

Verordnung zur Anpassung der Stundenpauschale für die Sprachförderung nach § 5 Abs. 1 des Pflegeschulenfinanzierungsgesetzes

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2021 Nr. 10, vom 19.02.2021, verkündet am 26.02.2021 · Stand: 30.08.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 23.08.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.