Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-59
§ 3
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 1 · Stand: 28.12.2012
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.