Gesetze / Landesrecht Hessen / 334-7

DRITTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 17 Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 7 · Stand: 05.04.2025

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1970 in Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

←§ 16