Gesetze / Landesrecht Hessen / 334-7
DRITTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 17 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2013 Nr. 7 · Stand: 05.04.2025
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1970 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.