Gesetze / Landesrecht Hessen / 324-48 / Änderungsverlauf

Änderungsverlauf

Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes (Lehrverpflichtungsverordnung)

Jeder Schritt nennt die Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, in der er verkündet wurde, und bei einer Änderung den Artikel des ändernden Gesetzes, der sie angeordnet hat. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Wortlaut dieser Ausgabe.

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