Gesetze / Landesrecht Hessen / HLeistBV
HLeistBV§ 1 Geltungsbereich
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 34 · Stand: 23.10.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen für Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 1, W 2 und W 3 und für hauptamtliche Mitglieder von Leitungsgremien (W L1 bis W L3) und trifft Bestimmungen über die Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen nach § 37 Abs. 1 des Hessischen Besoldungsgesetzes sowie für das Verfahren der Übernahme in ein Amt der Besoldungsordnung W nach § 70 Abs. 1 des Hessischen Besoldungsgesetzes; sie gilt nicht für die Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.