Gesetze / Landesrecht Hessen / 314-20
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 21 · Stand: 10.10.2012
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.