Gesetze / Landesrecht Hessen / AllgVwKostO
AllgVwKostO§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 24 · Stand: 07.10.2025
Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.