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HEGovG

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 21 · Stand: 28.02.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten

1. § 3 Abs. 2 am 1. Januar 2020,

2. § 3 Abs. 3 ein Jahr nach dem Tag der Beendigung des Aufbaus der erforderlichen zentralen Infrastruktur für die Landesbehörden,

3. § 5 Abs. 2 am 18. April 2020,

4. § 7 Satz 1 am 1. Januar 2022

in Kraft. Die für Grundsatzfragen der Verwaltungsautomation zuständige oberste Landesbehörde gibt den Tag der Beendigung des Aufbaus der erforderlichen zentralen Infrastruktur für die Landesbehörden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt.

(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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