Gesetze / Landesrecht Hessen / VSchDG-ZV
VSchDG-ZV§ 3
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 23 · Stand: 20.11.2014
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.