Gesetze / Landesrecht Hessen / VaFG
VaFGPräambel
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2017 Nr. 30 · Stand: 06.10.2022
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.
Dieses Gesetz gestaltet innerhalb seines Geltungsbereichs den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen rechtlich aus. Insofern ergänzt es die bestehenden unions- und bundesrechtlichen Regelungen. Die Freiheitsentziehung kommt jeweils nur unter strikter Wahrung ihres gesetzlichen Zwecks in Betracht. Im Fall der Sicherungshaft ist dies allein die Sicherung der Abschiebung.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.