Gesetze / Landesrecht Hessen / HessJAVollzG
HessJAVollzGZWEITER ABSCHNITT
Vollzug des Dauerarrests
Siebter Titel
Sicherheit und Ordnung
§ 25 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 13 · Stand: 24.11.2020
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung oder aus Gründen der Gesundheitsvorsorge können Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch angeordnet werden, wenn Jugendliche im Verdacht stehen, Suchtmittel zu besitzen oder solche konsumiert zu haben.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.