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HessJAVollzG

ZWEITER ABSCHNITT
Vollzug des Dauerarrests

Siebter Titel
Sicherheit und Ordnung

§ 25 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 13 · Stand: 24.11.2020

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung oder aus Gründen der Gesundheitsvorsorge können Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch angeordnet werden, wenn Jugendliche im Verdacht stehen, Suchtmittel zu besitzen oder solche konsumiert zu haben.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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