Gesetze / Landesrecht Hessen / HessJAVollzG
HessJAVollzGERSTER ABSCHNITT
Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 13 · Stand: 24.11.2020
Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Jugendarrests (Vollzug) in einer Jugendarresteinrichtung (Einrichtung).
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.