Gesetze / Landesrecht Hessen / 236-3

Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde in Vaterschaftsanfechtungsverfahren zur Vermeidung unberechtigter Aufenthaltstitel

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 12, vom 11.06.2008, verkündet am 30.06.2008 · Stand: 03.12.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.11.2013

¹) Ersetzt Verordnung vom 26. Mai 2008 (GVBl. I S. 702)

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.