¹) Ersetzt Verordnung vom 26. Mai 2008 (GVBl. I S. 702)
Gesetze / Landesrecht Hessen / 236-3
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde in Vaterschaftsanfechtungsverfahren zur Vermeidung unberechtigter Aufenthaltstitel
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 12, vom 11.06.2008, verkündet am 30.06.2008 · Stand: 03.12.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.11.2013
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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11.06.2008 Verkündung
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde in Vaterschaftsanfechtungsverfahren zur Vermeidung unberechtigter Aufenthaltstitel
GVBl. 2008 Nr. 12, S. 766
verkündet am: 30.06.2008
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12.11.2013 Änderung
Zehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2013 Nr. 26, S. 640 (Artikel 1)
in Kraft: 03.12.2013
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.