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Gerichtsorganisationsgesetz

§ 2

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2005 Nr. 5 · Stand: 28.02.2023

Die Landgerichte haben ihren Sitz in

1. Darmstadt

2. Frankfurt am Main

3. Fulda

4. Gießen

5. Hanau

6. Kassel

7. Limburg a. d. Lahn

8. Marburg

9. Wiesbaden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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