Gesetze / Landesrecht Hessen / Gerichtsorganisationsgesetz
Gerichtsorganisationsgesetz§ 16¹)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 5 · Stand: 28.02.2023
Dieses Gesetz tritt am 1. März 1961 in Kraft.
¹) Satz 1 der Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. Februar 1961.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.