Gesetze / Landesrecht Hessen / 18-5

Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (Sabotageschutzverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 27, vom 29.11.2013, verkündet am 06.12.2013 · Stand: 13.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.12.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.