Gesetze / Landesrecht Hessen / 18-5
Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (Sabotageschutzverordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2013 Nr. 27, vom 29.11.2013, verkündet am 06.12.2013 · Stand: 13.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.12.2025
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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29.11.2013 Verkündung
Verordnung zur Bestimung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz
GVBl. 2013 Nr. 27, S. 650
verkündet am: 06.12.2013
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30.10.2018 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz
GVBl. 2018 Nr. 24, S. 650 (Artikel 1)
in Kraft: 10.11.2018
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10.12.2025 Änderung
Siebzehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2025 Nr. 95, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 13.12.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.