Gesetze / Landesrecht Hessen / 17-51
Artikel 1
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2020 Nr. 36 · Stand: 10.09.2024
Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen als Sportler oder als Trainer sowie besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern im Sport in Hessen stifte ich die Sportplakette des Landes Hessen. Die Sportplakette wird von der für den Sport zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister verliehen. Sie ist die höchste Ehrung des Landes für Leistungen im Sport in Hessen. Einzelpersonen können in jeder Kategorie einmal mit der Sportplakette ausgezeichnet werden.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.