Gesetze / Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung ÖDAPrV § 49 Ergebnisse der Wiederholung Stand: 20.03.2024 Bund Die Punkte und Noten, die bei der Wiederholung der Abschlussprüfung erreicht werden, ersetzen die zuvor erreichten.