Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ZahnmedAusbV § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.