Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4EG/EGKomBek(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/wzg_4eg_egkombek/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen und Abkürzungen der Europäischen Gemeinschaften (Anlage 1) und das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verwandte Kennzeichen (Anlage 2) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/wzg_4eg_egkombek/(xxxx)#abs-2 (2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 11. Februar 1980 (BGBl. I S. 148).