Gesetze / VO (EWG) Nr. 1998/78
VO (EWG) Nr. 1998/78Art 21
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am 1. September 1978 in Kraft.
Die Bestimmungen hinsichtlich der Abgaben und der Lagerkostenvergütung für Sirupe, die unmittelbar aus Zucker in fester Form gewonnen werden, gelten jedoch mit Wirkung vom 1. Juli 1978.
Außerdem sind die Vorschriften über die Lagerkostenvergütung für Sirupe, die im Rahmen der Produktion des Zuckerwirtschaftsjahres 1978/79 als Vorstufe für Zucker in fester Form hergestellt werden, ab 1. Juli 1978 anwendbar.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.