Gesetze / VO (EWG) Nr. 1247/92

VO (EWG) Nr. 1247/92

Art 3

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften folgenden Monats in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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