Gesetze / VO (EU) Nr. 913/2010
VO (EU) Nr. 913/2010Art 23 Berichterstattung
Stand: 02.10.2026
Die Anwendung dieser Verordnung wird von der Kommission in regelmäßigen Abständen überprüft. Sie übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals bis zum 10. November 2015 und danach alle vier Jahre einen Bericht.