Gesetze / VO (EU) Nr. 913/2010

VO (EU) Nr. 913/2010

Art 23 Berichterstattung

Stand: 02.10.2026

Die Anwendung dieser Verordnung wird von der Kommission in regelmäßigen Abständen überprüft. Sie übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals bis zum 10. November 2015 und danach alle vier Jahre einen Bericht.

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