Gesetze / VO (EU) Nr. 913/2010
VO (EU) Nr. 913/2010Art 16 Verkehrsmanagement
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-913-2010/16#abs-1 (1) Der Verwaltungsrat des Güterverkehrskorridors richtet Verfahren für die Koordinierung des Verkehrsmanagements in dem Güterverkehrskorridor ein. Die Verwaltungsräte miteinander verbundener Güterverkehrskorridore richten Verfahren für die Koordinierung des Verkehrs in diesen Güterverkehrskorridoren ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-913-2010/16#abs-2 (2) Die Betreiber der Infrastruktur des Güterverkehrskorridors und die in Artikel 8 Absatz 7 genannte beratende Gruppe richten Verfahren ein, um eine optimale Koordinierung des Betriebs der Schieneninfrastruktur und der Terminals zu gewährleisten.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 16 VO (EU) Nr. 913/2010 →
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- EuGH, 24.06.2021 – C-12/20Zitiert von 1
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