Gesetze / VO (EU) Nr. 913/2010
VO (EU) Nr. 913/2010Art 12 Koordinierung der Arbeiten
Stand: 02.10.2026
In angemessener Weise und innerhalb angemessener Fristen koordiniert der Verwaltungsrat seinen Zeitplan für die Durchführung aller Arbeiten an der Infrastruktur und den dazugehörigen Ausrüstungen, die die verfügbare Kapazität des Güterverkehrskorridors einschränken, und gewährleistet die Veröffentlichung an einem Ort.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 12 VO (EU) Nr. 913/2010 →
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- EuGH, 24.06.2021 – C-12/20Zitiert von 1
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