Gesetze / VO (EU) Nr. 913/2010

VO (EU) Nr. 913/2010

Art 10 Konsultation der Antragsteller

Stand: 02.10.2026

Der Verwaltungsrat richtet Konsultationsverfahren ein, um für eine angemessene Beteiligung der für eine Nutzung des Güterverkehrskorridors in Betracht kommenden Antragsteller zu sorgen. Insbesondere stellt er sicher, dass die Antragsteller konsultiert werden, bevor der in Artikel 9 genannte Durchführungsplan dem Exekutivrat unterbreitet wird.

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