Gesetze / VO (EU) Nr. 913/2010
VO (EU) Nr. 913/2010Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-913-2010/1#abs-1 (1) In dieser Verordnung werden Vorschriften für die Organisation, die Leitung und das Management grenzübergreifender Güterverkehrskorridore für einen wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr festgelegt mit dem Ziel, ein europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr zu schaffen. Es werden Vorschriften für die Organisation, das Management und die indikative Investitionsplanung von Güterverkehrskorridoren festgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-913-2010/1#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt für die Leitung, das Management und die Nutzung der in Güterverkehrskorridoren befindlichen Schieneninfrastruktur und lässt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Planung und Finanzierung von Schieneninfrastruktur unberührt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 1 VO (EU) Nr. 913/2010 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 24.06.2021 – C-12/20Zitiert von 1
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