Gesetze / VO (EU) Nr. 910/2014

VO (EU) Nr. 910/2014

Art 41 Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/41#abs-1 (1) Einem elektronischen Zeitstempel darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er in elektronischer Form vorliegt oder nicht die Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel erfüllt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/41#abs-2 (2) Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten.

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