Gesetze / VO (EU) Nr. 833/2014

VO (EU) Nr. 833/2014

Art 5o

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-833-2014/5o#abs-1 (1) Ab dem 27. März 2023 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen und in Russland ansässigen natürlichen Personen zu ermöglichen, Posten in den Leitungsgremien der Eigentümer oder Betreiber von kritischen Infrastrukturen, europäischen kritischen Infrastrukturen und kritischen Einrichtungen zu bekleiden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-833-2014/5o#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz.

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