Gesetze / VO (EU) Nr. 709/2010

VO (EU) Nr. 709/2010

Art 2

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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