Gesetze / VO (EU) Nr. 610/2013
VO (EU) Nr. 610/2013Art 2 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
Stand: 02.10.2026
Das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 18 Absatz 1 werden die Worte "drei Monaten" durch die Worte "90 Tagen" ersetzt;
2. Artikel 20 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 werden die Worte "drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an" durch die Worte "90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen" ersetzt;
b) in Absatz 2 werden die Worte "drei Monate" durch die Worte "90 Tage" ersetzt;
3. Artikel 21 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 werden die Worte "drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten" durch die Worte "90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen" ersetzt.
b) Absatz 3 wird gestrichen.
4. Artikel 22 erhält folgende Fassung:
Drittausländer, die rechtmäßig in das Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien eingereist sind, können verpflichtet werden, unter den Voraussetzungen, die von jeder Vertragspartei festgelegt werden, sich bei den zuständigen Behörden der Vertragspartei zu melden, in deren Hoheitsgebiet sie einreisen. Die Anzeige erfolgt nach Wahl jeder Vertragspartei entweder bei der Einreise oder innerhalb von drei Arbeitstagen von dem Einreisedatum."
5. Artikel 136 wird gestrichen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 2 VO (EU) Nr. 610/2013 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 15.10.2014 – 12 K 1992/14
- VG Frankfurt am Main, 08.02.2024 – 5 K 2783/20.F
- OVG Bremen, 11.01.2024 – 2 B 316/23Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 05.04.2022 – 8 L 2409/21Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 01.06.2018 – 1 Bs 126/17Reichweite der visumfreien Einreise nach Art. 21 Abs. 1 SDÜ bei beabsichtigtem Daueraufenthalt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 – OVG 2 S 13.15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 – 2 M 23/14Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Fehlangaben im Visumverfahren eines anderen Schengen-Staates Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Stuttgart, 07.05.2014 – 5 K 4470/13Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 2 VO (EU) Nr. 610/2013 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.