Gesetze / VO (EU) Nr. 492/2011
VO (EU) Nr. 492/2011Art 42
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.