Gesetze / VO (EU) Nr. 236/2012
VO (EU) Nr. 236/2012Art 39 Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten
Stand: 02.10.2026
Bei der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen Mitgliedstaaten und einem Drittland wenden die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG an. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die Mitgliedstaaten oder an ein Drittland wendet die ESMA die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 an.
Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten werden nicht länger als fünf Jahre gespeichert.