Art 20
Stand: 02.10.2026
Die Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang IV, bei der es sich um eine Teilmenge von Anhang I handelt, wird unter Berücksichtigung des Artikels 36 AEUV, namentlich der Interessen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit, aktualisiert.