Gesetze / VO (EU) 2021/2115

VO (EU) 2021/2115

Art 69 Interventionskategorien zur Entwicklung des ländlichen Raums

Stand: 02.10.2026

Bei den Interventionskategorien gemäß diesem Kapitel handelt es sich um Zahlungen oder Unterstützung in Bezug auf

a) Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen;

b) naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen;

c) gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben;

d) Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung;

e) die Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten, Existenzgründungen im ländlichen Raum und Unternehmensentwicklung von Kleinerzeugern;

f) Risikomanagementinstrumente;

g) Zusammenarbeit;

h) Wissensaustausch und Verbreitung von Information;

i) Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen;

j) Unterstützung für Landwirte, die vom starken Anstieg der Düngemittelpreise infolge der Krise im Nahen Osten betroffen sind.

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