Art 69 Interventionskategorien zur Entwicklung des ländlichen Raums
Stand: 02.10.2026
Bei den Interventionskategorien gemäß diesem Kapitel handelt es sich um Zahlungen oder Unterstützung in Bezug auf
a) Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen;
b) naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen;
c) gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben;
d) Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung;
e) die Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten, Existenzgründungen im ländlichen Raum und Unternehmensentwicklung von Kleinerzeugern;
f) Risikomanagementinstrumente;
g) Zusammenarbeit;
h) Wissensaustausch und Verbreitung von Information;
i) Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen;
j) Unterstützung für Landwirte, die vom starken Anstieg der Düngemittelpreise infolge der Krise im Nahen Osten betroffen sind.