Art 36 Geltungsbereich
Stand: 02.10.2026
Bulgarien, Griechenland, Spanien und Portugal gewähren aktiven Landwirten, die Baumwolle des KN-Codes 5201 00 erzeugen, nach den in diesem Unterabschnitt festgelegten Bedingungen eine kulturspezifische Zahlung für Baumwolle.