Gesetze / VO (EU) 2021/2115

VO (EU) 2021/2115

Art 132 Modalitäten der Überwachung

Stand: 02.10.2026

Die Verwaltungsbehörde und der Begleitausschuss überwachen anhand der Output- und Ergebnisindikatoren die Umsetzung des GAP-Strategieplans sowie die Fortschritte bei der Erreichung seiner Zielwerte.

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