Gesetze / VO (EU) 2019/943

VO (EU) 2019/943

Art 45 Ausstattung und Personal

Stand: 02.10.2026

Die regionalen Koordinierungszentren müssen über alle personellen, technischen, materiellen und finanziellen Ressourcen verfügen, die zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Verordnung und zur unabhängigen und unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

←Art 44 →Art 46