Gesetze / VO (EU) 2019/331 · CELEX 02019R0331-20240101
Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
32 Normen · 8 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art 2 — Begriffsbestimmungen | 5 |
| Art 10 — Aufgliederung in Anlagenteile | 3 |
| Art 27 — Aufhebung des Beschlusses 2011/278/EU | 3 |
| Art 14 — Nationale Umsetzungsmaßnahmen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Nationale Verwaltungsregelungen
- Art 4 Von Betreibern von Bestandsanlagen gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung
- Art 5 Von neuen Marktteilnehmern gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung
- Art 6
- Art 7 Überwachungsgrundsätze
- Art 8 Inhalt und Übermittlung des Plans zur Überwachungsmethodik
- Art 9 Änderungen des Plans zur Überwachungsmethodik
- Art 10 Aufgliederung in Anlagenteile
- Art 11 Kontrollsystem
- Art 12 Datenlücken
- Art 13 Verwendung elektronischer Vorlagen
- Art 14 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
- Art 15 Historische Aktivitätsrate für Bestandsanlagen
- Art 16 Zuteilung auf Anlagenebene für Bestandsanlagen
- Art 17 Historische Aktivitätsrate für neue Marktteilnehmer
- Art 18 Zuteilung an neue Marktteilnehmer
- Art 19 Zuteilung für Steamcracken
- Art 20 Zuteilung für Vinylchlorid-Monomer
- Art 21 Wärmeflüsse zwischen Anlagen
- Art 22a Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Art 22b Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Plänen zur Klimaneutralität
- Art 22c Nichtkumulierbarkeit der in den Artikeln 22a und 22b vorgesehenen Kürzung um 20 %
- Art 22d Aktualisierung des Plans zur Klimaneutralität
- Art 22e Veröffentlichung des Plans zur Klimaneutralität
- Art 23 Änderungen der Zuteilung an Anlagen
- Art 24 Verzicht auf die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
- Art 25 Fusionen und Spaltungen
- Art 26 Einstellung des Betriebs einer Anlage
- Art 27 Aufhebung des Beschlusses 2011/278/EU
- Art 28 Inkrafttreten