Gesetze / VO (EU) 2019/1243

VO (EU) 2019/1243

Art 3

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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