Gesetze / VO (EU) 2019/1243 VO (EU) 2019/1243 Art 3 Stand: 02.10.2026 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.