Gesetze / VO (EU) 2018/1999

VO (EU) 2018/1999

Art 36 Überwachung des Governance-Mechanismus

Stand: 02.10.2026

Im Rahmen des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne. Das Europäische Parlament und der Rat befassen sich jährlich mit den von der Energieunion erzielten Fortschritten zu sämtlichen Dimensionen der Energie- und Klimapolitik.

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